alla-hopp!-Anlage

Edenkoben: 12.01.2022

Gegen die Alla Hopp Anlage sind mehrere Einsprüche gegen die Baugenehmigung, sowie Klagen vor dem Verwaltungsgericht Neustadt, wie auch vor dem Landgericht in Landau anhängig. Im September 2020 gab es von dem Verwaltungsgericht klare Vorgaben und Regelungen an die sich die Stadt Edenkoben halten musste. Wie z.B. Überwachung der Öffnungszeiten durch einen Sicherheitsdienst und Schließung des Turms mit der Rutsche.
 
Es drohte die Schließung der kompletten Anlage.
 
Im Dezember 2021 konnte mit einem Vergleich die vor dem Gericht anhängigen Verfahren beendet werden. 
Grundlage des Vergleichs war den Entscheid des Verwaltungsgerichts Neustadt aus dem Jahr 2020.
 
Darin verpflichtete sich die Stadt Edenkoben u.a., die auf der „alla hopp!“ Anlage befindliche Rutschbahn nebst Klettergerüst bis spätestens 30. Juni 2022 zu demontieren. 
Bis dahin bleiben die Rutschbahn und das Klettergerüst geschlossen. Ferner verpflichtete sich die Stadt Edenkoben, die Öffnungszeiten in dem Zeitraum von Oktober bis März werktags auf 9 Uhr bis 18 Uhr, sonntags und feiertags von 10 Uhr bis 18 Uhr und in dem Zeitraum von April bis September werktags von 9 Uhr bis 20 Uhr, sonntags und feiertags von 10 Uhr bis 20 Uhr zu beschränken 
und deren Einhaltung zu kontrollieren. Schließlich wird die Nachtbeleuchtung der „alla hopp!“ Anlage zum Ende der Öffnungszeiten ausgeschaltet.
 
Leider musste die Stadt diesen Kompromiss eingehen, um somit die gesamte Anlage für die Kinder zu retten. Eine andere Lösung stand nicht zur Wahl, wenn man die Schließung der Anlage verhindern wollte.
 
Es sind noch weitere Einsprüche von Bürgern anhängig. Hier wird die Stadt die Gespräche mit den Anwohnern suchen und diese in einem Mediationsverfahren führen.