Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2021

Edenkoben: 04.03.2021

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2021
mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben hat den Entwurf der Haushalts-satzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Stadt Edenkoben erstellt und am 04. März 2021 dem Stadtrat zugeleitet.

Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab 05. März 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Zimmer 130, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat am 24. März 2021 zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Edenkoben haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 05. März 2021 bis einschließlich 18. März 2021 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Edenkoben, 04. März 2021
gez.
Ludwig Lintz

Stadtbürgermeister