Information zur Erhebung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Stadtkern“, Edenkoben

Edenkoben: 04.03.2021

Nach mehr als 3 Jahrzehnten erfolgreicher Sanierung im Stadtkern von Edenkoben sind die Sanierungsziele weitgehend erreicht, so dass das Verfahren Ende 2019 förmlich beendet wurde.

Während der Umsetzung der Stadtsanierung wurden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, die sich nicht nur positiv auf das Erscheinungsbild der Stadt, sondern dadurch auch auf den Bodenwert der Grundstücke ausgewirkt haben. Der Gutachterausschuss für Grundstücks-werte erhielt den Auftrag, die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung zu ermitteln. Hierzu besteht nach §§ 154 ff. BauGB eine Rechtspflicht, da das Sanierungsverfahren im sogenann-ten umfassenden Verfahren nach §§ 153-156 BauGB durchgeführt wurde. Nachdem hier seitens der Stadt kein Ermessensspielraum besteht, müssen daher sog. Ausgleichsbeträge im Rahmen der Abgabenerhebungspflicht von der Stadt erhoben werden.

Ausgleichsbeträge beinhalten nur die sanierungsbedingten Werterhöhungen von Grund und Boden, nicht der Gebäude, die durch die Maßnahmen, die öffentlich finanziert wurden, aus-gelöst wurden. Im Gegensatz zu Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt es sich nicht um eine direkte Kostenumlage.

Ohne die Beschränkungen der Corona-Verordnung würde die Stadt alle Betroffenen zu einer Eigentümer-Informationsveranstaltung einladen, bei der die betroffenen Grundstückseigen-tümer über die Thematik der Ausgleichsbeträge und das Verfahren zu ihrer Ermittlung vom Vorsitzenden des Gutachterausschusses informiert würden. Vertreter des Büros Deubert, das von der Stadt mit der Betreuung der Stadtsanierung beauftragt ist, würden über die Erfolge der Stadtsanierung und die durchgeführten Maßnahmen sowie die Grundlagen zur Erhebung der Ausgleichsbeträge berichten. Dies ist derzeit aufgrund der Kontaktbeschränkungen leider nicht möglich.

Da die Stadt verpflichtet ist, die Stadtsanierungsmaßnahme gegenüber dem Land abzurech-nen und zu beenden, werden die betroffenen Eigentümer im ehemaligen Sanierungsgebiet mit einem Informationsschreiben über die Ausgleichsbeträge, die für die einzelnen Grundstü-cke im Sanierungsgebiet anfallen, informiert. Dieses Schreiben geht den betroffenen Eigen-tümern in den nächsten Tagen per Post zu. Wir räumen allen betroffenen Eigentümern die  Möglichkeit ein, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung und dem beauftragten Büro Deu-bert über die Hintergründe der Ausgleichsbetragserhebung weiter zu informieren, die für die Wertermittlung maßgeblichen Verhältnisse zu erörtern und ggfs. anrechenbare Beträge vor-zutragen, bevor im späteren Frühjahr die Bescheide an die Eigentümer versandt werden. Er-örterungstermine können Sie nach Erhalt des Informationsschreibens telefonisch mit Frau Gauweiler-Herz unter Ruf-Nr. 06323/959-246, Verbandsgemeindeverwaltung, Poststr. 23, vereinbaren.

Wegen möglicher finanzieller Einschränkungen in Pandemiezeiten möchte ich Sie bereits heute darauf hinweisen, dass der Ausgleichsbetrag gem. § 154 Abs. 4+5 BauGB in ein Til-gungsdarlehen umzuwandeln ist oder gestundet werden kann, sofern dem Eigentümer nicht zugemutet werden kann, die Verpflichtung bei Fälligkeit mit eigenen oder fremden Mitteln zu erfüllen.

Ludwig Lintz
Stadtbürgermeister